Weil das Gespräch immer wieder darauf kommt: Sind Elementarschäden in der Gebäude- und Hausratversicherung wirklich wichtig? Schließlich kosten sie einen Aufpreis und manche Kunden möchten sich die zehn bis 50,- € gerne sparen…
Was aber steckt dahinter? Zuerst einmal sind Hagel- und Sturmschäden am Gebäude KEINE Elementarschäden. Diese beiden Ereignisse sind ganz regulär in der Gebäudeversicherung und, wenn es das Dach zerhagelt hat und die Möbel die darunter standen, gleich mit, dann sind diese über die Hausratversicherung abgedeckt.
Die Elementarschadendeckung zahlt bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneerutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Nun dürfte aber die Anzahl der Erdbeben und Vulkanausbrüche in Deutschland eher übersichtlich sein und auch Schäden durch Schnee sind eher selten.
Allerdings, und hier wird es spannend, zahlt die Elementarversicherung auch Schäden durch Überschwemmung durch Starkregen und, wie es so schön heißt, durch den „Übertritt stehender oder fließender Gewässer“ – auf Deutsch: Wer Besuch von Rhein, Main und Donau in seinem Haus erhält, der bekommt seinen Schaden dann bezahlt.
Natürlich haben die Versicherer, wie zu erwarten, Deutschland bereits in Überschwemmungs- und Starkregenzonen eingeteilt. So zahlt derjenige, der von seiner Veranda aus in der Havel angeln kann, sehr viel mehr als jemand, der in den Bergen wohnt.
Der Schutz geht sogar so weit, dass beispielsweise Schmelzwasser durch schmelzenden Hagel auf dem Balkon im dritten Stock, das dann das Parkett hebt, abgedeckt sind. Eine Elementarschadenversicherung ist also durchaus empfehlenswert, denn tatsächlich weiß man nie genau, ob es nicht wirklich saublöd läuft. Und dann wäre es doch schön, wenn siech nach dem Ärger und dem Aufräumen jemand um die Rechnungen kümmert?