Versicherung Gewerbe
Betriebshaftpflichtversicherung
Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen durch Ihr Unternehmen verursachten Schaden gegenüber einem Dritten zu ersetzen. Sie haften nicht nur, wenn sich beispielsweise ein Besucher in Ihren Geschäftsräumen verletzt, sondern müssen auch für Schäden, die durch Ihre Produkte und Dienstleistungen entstehen, geradestehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft Schadenansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Schadenansprüche, die der Betriebsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeiten Dritten gegenüber verursachen.
Gewerbegebäudeversicherung
Zu einem Gebäude gehört nicht nur der eigentliche Baukörper, sondern auch die mit diesem fest verbundenen Einbauten. Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor Folgen durch Schäden aufgrund von Feuer, Leistungswasser, Sturm und Hagel. Sie übernimmt die Renovierungskosten nach einem Schaden oder Wiederaufbaukosten bei einem Totalschaden. Eine zusätzliche Mietverlustversicherung bietet darüber hinaus finanzielle Sicherheit bei einem Mietausfall.
Inhaltsversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung versichert nicht zur Wohnung gehörende Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Es ist immer damit zu rechnen, dass Ihr Betrieb, Laden oder Büro von einem Sachschaden betroffen ist. Der Verlust von Waren, Vorräten oder Einrichtungen kann die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gefährden. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist ein Versicherungspaket, das Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Ihre gesamten Vorräte vor den finanziellen Folgen durch Feuer, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Betriebsunterbrechung schützt.
Elektronikversicherung
Fast jeder Betrieb arbeitet mittlerweile mit EDV- und Telefonanlagen. Die Elektronikversicherung bietet Schutz für Schäden an elektronischen Anlagen, insbesondere für Beschädigungen durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit; Überspannung, Induktion, Kurzschluss; Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion; Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung; Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus; höhere Gewalt; Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub und Plünderung.
Transportversicherung
Die Transportversicherung bietet Ersatz für Schäden, die unmittelbar am versicherten Gut bzw. Objekt entstanden sind. Sie gilt für Güter, die z.B. per Bahn, Auto, Post, Flugzeug oder Schiff befördert werden. Gedeckt sind die Grundgefahren bei Land-, See- und Lufttransporten wie Elementarereignisse, Feuer, Transportmittelunfälle bzw. Flugzeug- und Schifffahrtunfälle. Besondere Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Vernässung können aufgrund einer Sondervereinbarung mitversichert werden.
Rechtschutz der Betriebe
Text folgt.