Die meisten Menschen sind sehr friedfertig und wollen in Ruhe ihren Kram machen. Aber nicht immer ist das möglich, wenn es dem bösen Nächsten nicht gefällt und der Sie zu einem „Dschihad“ zwingt. Ein paar Beispiele hierzu:
Vielleicht kennen Sie das: Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen eine Gehaltserhöhung geben. Aber nur, wenn Sie an einen 300 km entfernten Standort mitgehen. Ansonsten muss er Sie, leider leider, „freisetzen“, wie es so schön heißt. Er bietet Ihnen auch eine Abfindung an, die Sie als nachgerade lächerlich empfinden: Es kommt zum Rechtsstreit.
Oder: Sie kaufen einen nagelneuen Farbfernseher. Der kann auch Farbe. Aber nur eine. Nämlich grün. Weil er kaputt ist. Sie fordern nun den Händler auf, Ihnen ein neues Gerät zu geben oder Ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten. Der weigert sich, weil er der Meinung ist, Sie hätten das Gerät beim Transport oder beim Aufstellen beschädigt. Auch hier: Es kommt zum Rechtsstreit.
Wie wäre es hiermit: Sie beantragen eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit – aber der Rentenbescheid ist Ihrer Meinung nach zu niedrig. Sie müssen gegen die Behöre klagen.
Sie haben einen Unfall. Der Fahrer einer bekannten Versicherung aus dem Oberfränkischen ist Ihnen vor der roten Ampel aufs Fahrzeug gefahren. Der behauptet nun, Sie hätten vor der Ampel den Rückwärtsgang eingelegt und seinerseits ihn gerammt. Außerdem streicht Ihnen der Versicherer die Gutachterkosten zusammen und setzt den Restwert zu hoch an. Sie müssen Ihr Recht anwaltlich durchsetzen.
Im gleichen Atemzug erhalten Sie eine überraschend hohe Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters und eine Eigenbedarfskündigung. Sie sind damit nicht einverstanden und hätten da einige finanzielle Änderungswünsche. Die Sie anwaltlich durchsetzen müssen.
Das Problem haben Sie nicht? Das Haus gehört Ihnen? Das dachten Sie! Leider hat Ihr nachbar Ihr Grundstück beschlagnahmt, Ihre Hecke geschnitten und nutzt das gewonnene Terrain nun als Stellplatz für seinen Wohnanhänger. Das finden Sie weit weniger lustig als er.
Juckt Sie nicht, Sie waren bis vor kurzem Single und sind jetzt mit Ihrem Partner zusammengezogen. Als Sie abends von der Arbeit kommen, kommt Ihr „Hallo Schatz“ als Echo von den Wänden zurück. Ihr Partner hat sich das mit dem Zusammenziehen noch einmal überlegt und ist nebst Ihren Möbeln und Ihrer Kaffeemaschine ausgezogen. Sie hätten zwar ungern die Person zurück – aber Ihre Sachen vielleicht schon. Würden Sie gerne auf herausgabe klagen?
Die geschilderten Fälle sind Fälle aus der Praxis, weil es meistens anders kommt, als man denkt. Die wenigsten Menschen haben für diese Fälle eine gut gefüllte „Kriegskasse“, dessen Inhalt sie lieber in einen Urlaub als einen Rechtsanwalt investieren würden. In all diesen Fällen ist es gut, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt.
Sprechen Sie uns gerne auf Ihr individuelles Angebot an.