Das hatten Sie sich so schön ausgemalt: Echte Kerzen auf dem Christbaum und dem Adventskranz, brav den Feuerlöscher daneben gestellt (nur für alle Fälle) und dann passiert – nichts. Es brennt nichts. Außer den Kerzen. So, wie es sein soll. Die Kerzen brennen heimelig, es ist gemütlich, kuschelig und harmonisch, sehr festlich, sehr weihnachtlich, sehr – wie man in Schweden sagt – „hüggelig“.
Das „böse Erwachen“ folgt in den meisten Haushalten zu „Dreikönig“ oder spätestens zu „Lichtmess“. Als Sie Ihre Deko für die nächsten 11 Monate wieder wegpacken, bemerken Sie, dass die Decke, die sich zwangsläufig in jedem Haus befindet, schwarz vom Ruß der Kerzen geworden ist. Welch Glück: Sie haben eine Hausratversicherung, die ja Feuerschäden beinhaltet. Welch Pech: Die lehnt eine Zahlung ab, da nicht Ihr Mobiliar, sondern das Gebäude beschädigt ist.
Als Hausbesitzer haben Sie sicher eine Feuerversicherung für das Gebäude. Dann rufen Sie eben die an. Die, Überraschung, lehnt den Schaden ebenfalls ab. Die Versicherer definieren „Feuer“ als eine „Lichterscheinung, die ihren bestimmungsmäßigen Herd verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“. Oder, auf Normaldeutsch: Es muss gebrannt haben. Mit offener Flamme und Feuer! Aber hat es ja! Ihr Adventskranz hat gebrannt. Stimmt! Aber das Feuer ist ja da geblieben, wo es sein sollte! Auf der Kerze des Adventskranzes. Pfiffige Kunden zünden nachträglich den Adventskranz an, was wiederum Brandstiftung ist.
Die Lösung? Eine moderne Gebäude-Feuerversicherung. Eine, die auch „Seng-, Rauch-, Ruß- und Schmorschäden“ abdeckt. Und, um es rund zu machen, auch bei „grober Fahrlässigkeit“ leistet, nur für alle Fälle, falls Sie auf die Idee kommen, ein Tischfeuerwerk abzubrennen. Im wahrsten Wortsinn.
Als Mieter sieht die Situation etwas anders aus: Hier zahlen Sie die Feuerversicherung für Ihr Haus über die Nebenkosten. Aber auch hier: Das Bedingungswerk machts! Sind die obigen Klauseln nicht enthalten, will der Vermieter trotzdem ja seinen Schaden ersetzt bekommen – und zwar von Ihnen als Verursacher. In Ihrem Fall hilft Ihnen dann Ihre private Haftpflichtversicherung, die den Schaden für Sie als Verursacher reguliert.
Sie sehen, „das mit den Versicherungen“ ist ganz schön kompliziert. Am Besten sprechen Sie uns an: Wir finden nicht nur die optimale Lösung für Sie, sondern dies auch noch zu einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis! Aber nicht mehr dieses Jahr.
Frohes Fest im Lichterglanz!