Pokemon go

von am 21. Juli 2016 in Breaking News

Pokemon go

Um gleich alle Hoffnungen zu zerstören – nein, in unseren Räumen befinden sich keine Pokemons, sondern real existierende Versicherungskaufleute. Die kann man zwar nicht fangen – aber sehr gut mit ihnen über die Themen Absicherung reden – zum Beispiel, was passiert, wenn ein Kunde auf Pokemon-Jagd Hausfriedensbruch begeht oder einen Unfall erleidet.

Grundsätzlich leistet die Privathaftpflichtversicherung, wenn bei der Suche nach den possierlichen Tierchen ein Fremder geschädigt wird – beispielsweise weil der Jäger in einen Fahrradfahrer läuft oder ein Kind über den Haufen rennt. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Jagd derart eskaliert, dass vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt wird, um ein Pokemon abzuwerfen.

Ein Fußgänger, der in ein fahrendes Auto läuft, weil er mit den Augen auf dem Handy statt auf dem Straßenverkehr war, muss sich gemäß Straßenverkehrsgesetz und BGB eine Mitschuld an einem Unfall anrechnen lassen, was schnell zu einigen Tausend Euro Verlust an Ersatzleistung seitens eines KFZ-Versicherers führen kann.

Noch dramatischer wird die Haftung für „Profis“, die während des Autofahrens ihr Pokemon sozusagen „im Vorbeifahren“ treffen wollen. Hier leistet die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit gar nicht, die Haftpflichtversicherung nimmt gegebenenfalls bis 5.000,- € Regress bei dem verunfallten Jäger.

Eine private Unfallversicheurng hingegen leistet einen eventuellen Körperschaden auf jeden Fall, da diese in der Regel keine Klausel haben, die eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit verweigert.

In diesem Sinne: in zweierlei Hinsicht also bitte die Augen offen halten. Und Waidmanns Heil!

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